Häufige Fragen

HÄUFIGE FRAGEN

So einfach funktioniert es: Sie bringen einen Wertgegenstand zu uns, etwa ein Schmuckstück, und weisen sich mit einem amtlichen Ausweis aus. Den Wertgegenstand hinterlegen Sie bei uns als Pfand und erhalten dafür ein entsprechendes Darlehen.

Nichts außer dem zu beleihenden Wertgegenstand und einem amtlichen Ausweis. Selbstverständlich behandeln wir alle Daten sensibel und vertraulich und geben diese keinesfalls weiter. Sollten Sie ein technisches Gerät als Pfand hinterlegen wollen, so benötigen wir eine Rechnung, die besagt, dass der Gegenstand vollständig bezahlt ist und somit Ihnen gehört. Andernfalls können wir den Gegenstand nicht als Pfand annehmen.

Ja, und meist nach nur wenigen Minuten. Dazu bekommen Sie einen Pfandschein. Die Aufnahme des Pfandkredits geht in der Regel schnell vonstatten, unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen den Wertgegenstand und legen die Höhe des Darlehens fest. Bei Schmuck bestimmen der Metall- bzw. der Materialwert die Grundlage, dazu spielen der Gehalt an Gold und Silber und die Größe und Qualität der verarbeiteten Edelsteine eine Rolle. Technische Geräte aller Art müssen komplett sein und tadellos funktionieren, wenn wir sie im Ladenlokal testen. Das Darlehen selbst wird von uns hinsichtlich des Zeit- und Wiederbeschaffungswerts festgelegt. Auch der Erhaltungszustand des Gerätes ist für die Höhe des Auszahlungsbetrages ausschlaggebend.

Der Pfandschein gilt für vier Monate. In dieser Zeit können Sie Ihr Pfand jederzeit einlösen, nach Ablauf der Frist bleibt Ihnen ein weiterer Monat, um Ihr Pfand einzulösen oder die Laufzeit zu verlängern.

Typische Pfänder sind Gold-, Silber- und Brillantschmuck, hochwertige Uhren, Perlschmuck, Accessoires, Gold- und Silbermünzen, Einrichtungs- oder Dekorationsgegenstände aus Silber, komplett vorhandene Bestecke aus Silber, „Meissen“-Sammlerporzellan, Musikinstrumente und Gemälde.
Technische Markengeräte können nur in komplettem, einwandfreiem und sauberen Zustand innerhalb der Herstellergarantie beliehen werden. Angenommen werden: Fernseher (LED, LCD, OLED, Curved-TV etc.), digitale Kameras, Haushaltsgeräte (Staubsauger, Küchengeräte).
Bei Fragen zu einem hier nicht aufgeführten Gegenstand rufen Sie uns gerne in einer der Filialen an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. (info@leihhaus-kemp.de)

Das Darlehen sowie die Zinsen und Kosten für die abgelaufene Zeit. (Alle Angaben stehen auf dem Pfandschein, der Ihnen beim Versatz zusammen mit dem Geld ausgehändigt wird.) Berechnet werden dabei nicht einzelne Tage, sondern die angefangenen Monate seit dem Versatztag. Der Kredit ist also am günstigsten, wenn Sie ihn möglichst für einen ganzen bzw. für mehrere ganze Monate beanspruchen. Die Zinsen betragen monatlich 1% vom Darlehen. Die monatlichen Kosten sind von der Höhe des Darlehens abhängig. Bis zu einem Darlehen von 300,- € sind sie gesetzlich festgelegt. Bei höheren Darlehen betragen sie derzeit 3% vom Darlehen.

Beispiel:
Wenn Sie uns zum Beispiel am 7. März einen Gegenstand bringen, für den wir Ihnen ein Darlehen von 300,- € geben können, so bezahlen Sie bis zum 7. April einschließlich 309,50 €, wenn Sie ihn wieder abholen. Das Pfand ist dann einen Monat bei uns gewesen. Holen Sie das Pfand am 20. April ab, so müssen sie auch für den zweiten angefangenen Monat Zinsen und Kosten bezahlen, also zusammen mit dem Darlehen 319,- €. Diesen Betrag bezahlen Sie auch, wenn Sie den Gegenstand erst bei Ablauf des 2. Monats einlösen, also bis einschließlich zum 7. Mai.

Nur die Zinsen und Kosten für die abgelaufene Zeit.
(Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Bringen Sie uns am 7. März ein Pfand, für das wir Ihnen 300 € leihen können, so ist der Verfalltag des Pfandscheins bei der vereinbarten Laufzeit von vier Monaten der 7. Juli. Wenn Sie den Gegenstand bis zum 7. Juli nicht einlösen, so können Sie zunächst auch nur die Zinsen und Kosten für die vergangene Zeit bezahlen. Im Beispiel wären das vier Mal 9,50 €, also 38 €. (Wenn Sie den Gegenstand zu diesem Zeitpunkt abholen wollten, käme dazu noch der Darlehensbetrag von 300 €.) Am Tage der Verlängerung stellen wir Ihnen einen neuen Pfandschein über das Darlehen aus – zu gleichen Konditionen und wieder mit viermonatiger Laufzeit. Sie bezahlen also für die Verlängerung des Kredits nur genauso viel an Zinsen und Kosten, wie Sie zahlen würden, wenn Sie den Gegenstand zum selben Zeitpunkt einlösen.)

Sollten Sie sich nicht mehr bei uns melden, wird das Pfand ab dem fünften Monat versteigert, um unsere Kosten zu decken. Ihnen entstehen dadurch aber keine weiteren Kosten. Ihr Pfand ist für Ihren Kredit unsere einzige Sicherheit, Ihnen entstehen keine weiteren Verpflichtungen. Wird auf der Versteigerung mehr Geld erzielt, als zur Deckung der Kosten notwendig ist, können Sie sich den Mehrerlös bei uns auszahlen lassen. Bitte legen Sie uns dazu den Pfandschein vor.

Ja, die Verlängerung kann auch per Überweisung vorgenommen werden. Bitte fragen Sie vorab in Ihrer Filiale den genauen Überweisungsbetrag ab und beachten Sie die Banklaufzeiten, damit das Geld uns rechzeitig erreicht. In den Verwendungszweck schreiben sie bitte die Filiale in der sich das Pfand befindet und Ihre Vertragsnummer.
Bankverbindung:
Leihhäuser Kemp GmbH
Commerzbank Köln
IBAN: DE70 3708 0040 0826 5094 00
BIC: DRES DEFF 370

Benachrichtigen Sie uns sofort, wir erstellen dann einen Sperrvermerk, damit kein Unbefugter Ihr Pfand auslösen kann. Nur bei unverzüglicher Verlustmeldung können wir Ihnen optimale Sicherheit garantieren.

Grundsätzlich gilt: Wer den Pfandschein hat, kann das Pfand abholen. Es sei denn, der Schein ging verloren und das Pfand ist durch Sie gesperrt worden. Ist das der Fall, geben wir das Pfand einzig und allein an Sie persönlich heraus. Sollten Sie den Pfandschein nicht mehr besitzen, können wir Ihnen erst nach Laufzeitende einen Ersatzpfandschein ausstellen.

Alle Gegenstände werden fachgerecht und sicher gelagert. Schmuck legen wir selbstverständlich in den Safe. Unsere Sicherheitseinrichtungen entsprechen den modernsten Erfordernissen sowie der VDS-Norm der Sachversicherer. Alle Pfänder werden gemäß den gesetzlichen Auflagen versichert.