Was kostet das?

Was kostet das?

 

Was muß ich bezahlen, was kostet die Verlängerung des Pfandscheins?

Nur die Zinsen und Kosten für die abgelaufene Zeit.
(Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Bringen Sie uns am 7. März ein Pfand, für das wir Ihnen 300 € leihen können, so ist der Verfalltag des Pfandscheins bei der vereinbarten Laufzeit von vier Monaten der 7. Juli. Wenn Sie den Gegenstand bis zum 7. Juli nicht einlösen, so können Sie zunächst auch nur die Zinsen und Kosten für die vergangene Zeit bezahlen. Im Beispiel wären das vier Mal 9,50 €, also 38 €. (Wenn Sie den Gegenstand zu diesem Zeitpunkt abholen wollten, käme dazu noch der Darlehensbetrag von 300 €.) Am Tage der Verlängerung stellen wir Ihnen einen neuen Pfandschein über das Darlehen aus – zu gleichen Konditionen und wieder mit viermonatiger Laufzeit. Sie bezahlen also für die Verlängerung des Kredits nur genauso viel an Zinsen und Kosten, wie Sie zahlen würden, wenn Sie den Gegenstand zum selben Zeitpunkt einlösen.)